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UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK)

Ziel der BRK ist die Umsetzung der grundlegenden Menschenrechte für behinderte Menschen und deren aktive Teilnahme am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben. Sie umfasst unter anderem die Themen Zugänglichkeit von öffentlichen Einrichtungen, Einbeziehung in die Gemeinschaft, Zugang zu Informationen, Bildung und Teilhabe an Kultur. Die BRK ist seit 2014 geltendes Recht in der Schweiz. Obwohl nicht direkt einklagbar,stützen sich Gerichte auf die Vorgaben der BRK.

Untertitelung

Bei Filmen mit Tonspur ersetzen Untertitel den Originalton durch das Einblenden des gesprochenen Textes. Untertitel für Hörbehinderte berücksichtigen neben den sprachlichen Inhalten auch Umgebungsgeräusche, so wird beispielsweise der Hinweis «Ruhige Musik» eingeblendet. Dialoge in Fremdsprache werden entsprechend wiedergegeben und nicht übersetzt.